SV-Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung: Keine Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
Durch das 5. SGB-IV Änderungsgesetz hat sich die beitragsrechtliche Behandlung von pauschalversteuerten Bezügen in der Sozialversicherung geändert. Seit dem 22. April 2015 ist die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nicht mehr ausreichend für die Beitragsfreiheit.
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