Tierarzt erbringt keine haushaltsnahe Dienstleistung
Auch wenn ein Pferd zu Hause behandelt wird, entstehen dadurch keine Kosten, die im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerbegünstigt sind. Das hat das FG Nürnberg entschieden. Die Kläger bewohnen ein etwa 1 Hektar großes, ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen, das mit einem Zaun umgrenzt ist. Auf dem Grundstück halten sie Pferde, die im Sommer im Stall stehen und […]
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