Überschreiten der Minijob-Grenze dreimal möglich
Minijobs bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn die monatliche 450-Euro-Grenze gelegentlich und unvorhergesehen überschritten wird. Ab 1. Januar 2015 ist ein Überschreiten des Grenzwertes unter diesen Voraussetzungen sogar bis zu dreimal möglich. 2014 galt noch ein 2-Monatswert.
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