Umlage für Künstler: Künstlersozialabgabe 2020 bleibt unverändert
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Abgabesatz wird das dritte Jahr in Folge stabil bleiben. Das geht aus dem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 hervor.
Powered by Börsen-Handelssysteme