Umlage für Künstler: Künstlersozialabgabe sinkt zum 1.1.2018
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Zum 1. Januar 2018 sinkt der Abgabesatz auf 4,2 Prozent.
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