Umsatzschlüssel: Sachgerechter und maßgebender Vorsteueraufteilungsmaßstab (FG)
Stimmt das Finanzamt zunächst einer Umsatzsteuerjahreserklärung zu, in der ein Umsatzschlüssel als Vorsteueraufteilungsmaßstab verwendet wurde, bleiben sowohl der Unternehmer als auch das Finanzamt daran gebunden.
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