Umsatzsteuer: Essensversorgung im Kindergarten unterliegt dem Regelsteuersatz (FG)
Wer als Caterer verschiedene Kindergärten mit Essen versorgt, unterliegt nach Auffassung des FG Sachsen-Anhalt dem Regelsteuersatz. Ein ermäßigter Steuersatz von 7 % scheidet aufgrund des Dienstleistungscharakters des Umsatzes aus.
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