Umzugskosten: Doppelte Mietzahlungen beruflich veranlasst (BFH)
Mietzahlungen, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs doppelt anfallen - für die neue Wohnung bis zum Umzug und für die bisherige Wohnung ab dem Umzug -, sind in voller Höhe Werbungskosten.
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