Umzugskosten trotz Zeitersparnis unter einer Stunde als Werbungskosten anerkannt
Umzugskosten, die beruflich veranlasst sind, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Normalerweise setzt eine steuerliche Anerkennung der Umzugskosten aber voraus, dass der Weg zur Arbeit durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt wird. In Ausnahmefällen kann aber von diesem Grundsatz abgewichen werden und die Umzugskosten trotz einer geringeren Zeitersparnis steuerlich anerkannt werden. […]
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