Unterhalt: Zahlungen an im Ausland lebende Angehörige nur bei umfassenden und vollständigen Angaben
Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) berücksichtigt werden können.
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