Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Ehefrau: Auch bei fehlender Bedürftigkeit abziehbar
Ist der Steuerpflichtige erwerbstätig und beschränkt sich die Ehefrau auf den häuslichen Bereich, ist sie auch ohne Bedürftigkeit gesetzlich unterhaltsberechtigt. Anders als Verwandte trifft sie keine Erwerbsobliegenheit.
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