Urteil des Bundesfinanzhof - Kosten für zweisprachige Kindergärten absetzbar
Eltern, die ihren Nachwuchs in einen zweisprachigen Kindergarten schicken, können die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden - und damit einem Vater Recht gegeben.Powered by Versicherungsvergleich