Vereinnahmte Anzahlung: Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr (BFH)
Vereinnahmt der Unternehmer eine Anzahlung, ohne die hierfür geschuldete Leistung zu erbringen, kommt es erst mit der Rückgewähr der Anzahlung zur Minderung der Bemessungsgrundlage
Powered by Suchmaschinenoptimierung