Verfassungsbeschwerde: Kein Kindergeld bei Unterbrechung der Berufsausbildung des Kindes wegen Elte
Ein Kind, das Elternzeit nimmt und seine Ausbildung aus diesem Grund unterbricht, befindet sich nach der Rechtsprechung des BFH in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung, sodass für die Zeit der Unterbrechung der Ausbildung kein Kindergeld zu gewähren ist. Gegen dieses Urteil wurde jetzt Verfassungsbeschwerde erhoben.
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