Vermieter können Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen
Erzielt z. B. ein Rentner neben seinen Ruhegeldbezügen noch Vermietungseinkünfte und benötigt er für die Verwaltung ein häusliches Arbeitszimmer, kann er die anfallenden Büroaufwendungen als Werbungskosten im Rahmen des § 21 EStG absetzen.
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