Vermietung und Verpachtung: Ausbau eines alten Öltanks keine nachträglichen Werbungskosten (FG)
Die Kosten für den Ausbau eines alten Öltanks sind nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn der Tank erst nach der Veräußerung des Mietobjekts – auf Drängen des neuen Eigentümers – ausgebaut wird.
Powered by Kreditvergleich