Vermietungseinkünfte: Wirtschaftliche Dispositionsbefugnis für Zurechnung maßgebend (FG)
Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung hat. Nicht entscheidend ist das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum am Mietobjekt.
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