Versicherungsteuer: Entgeltliche Haftungsfreistellung des Leasingnehmers (BFH)
Entgelte für die Freistellung von der Haftung für unverschuldete oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des Leasingguts, die der Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlt, sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG.
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