Vorsteuerabzug: Zuordnung zum Unternehmen bis 31.5. dokumentieren
Um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, müssen Unternehmer die Ausübung von Zuordnungswahlrechten bis zum 31.5. des Folgejahres gegenüber dem Finanzamt dokumentieren – auch wenn die Umsatzsteuererklärung erst später übermittelt wird.
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