Werbeleistungen eines Sportvereins unterliegen der Umsatzsteuer (FG)
Werbeleistungen, die ein Sportverein im Gegenzug zu einer Fahrzeugüberlassung erbringt, stellen umsatzsteuerpflichtige Leistungen dar und werden im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbracht. Werden die Fahrzeuge für den ideellen Sportbetrieb eingesetzt, ist ein entsprechender Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
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