Werbungskosten: Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten (BFH)
Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, können der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein, so der BFH in einem heute veröffentlichten Urteil.
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