Werbungskosten: Fahrten von Leiharbeitern in tatsächlicher Höhe abziehbar (FG)
Bei Arbeitnehmern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, ist der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf die Entfernungspauschale begrenzt. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen.
Powered by Suchmaschinenoptimierung