Werbungskosten: Fahrten zu vollzeitig besuchter Bildungseinrichtung (BFH)
Die Aufwendungen eines Zeitsoldaten für Fahrten zur Ausbildungsstätte im Rahmen einer Berufsförderungsmaßnahme sind in tatsächlicher Höhe und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar.
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