Werbungskosten: Fahrtkosten zu vollzeitig besuchter Bildungseinrichtung (BFH)
Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung können in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden.
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