Werbungskostenabzug für "umgekehrte Familienheimfahrten" zulässig
Wer am Arbeitsort wohnt und Ort von der Familie besucht wird, kann für diese umgekehrte Familienheimfahrt Werbungskosten geltend machen. Das hat das FG Münster bestätigt. Der vom FG Münster entschiedene Fall betraf einen Monteur, der Monteur weltweit auf wechselnden Baustellen arbeitete. Während eines Einsatzes in den Niederlanden besuchte ihn seine Ehefrau an insgesamt drei Wochenenden. Der Monteur […]
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