Zeitlicher Anwendungsbereich der Unternehmenssteuerreform 2008: Ansparabschreibung oder Investition
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. geltend machen können, sondern – gegebenenfalls - den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F.
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