Zusammenveranlagung trotz langfristiger räumlicher Trennung
Für eine glückliche Ehe muss man nicht zwangsläufig unter einem Dach wohnen. Das sieht auch das Finanzgericht Münster so und entschied (FG Münster, Urteil vom 22. Februar 2017, Az. 7 K 2441/15 E), dass eine langfristige räumliche Trennung der Eheleute einer Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer nicht entgegensteht. Finanzamt verwehte den Kläger eine Zusammenveranlagung Die Kläger […]
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