FG München: Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt unter anderem voraus, dass der Erwerber nach dem Erbfall die Wohnung unverzüglich für eigene Wohnzwecke nutzt. Nach mehr als 6 Monaten wird die Selbstnutzung nur unter strengen Anforderungen anerkannt, so das FG München.
