Die BMF-Schreiben v. 19.5.2022 und v. 16.5.2025 ordnen die Besteuerung privater Fremdwährungskonten in weiten Teilen neu. Viele bislang steuerfreie Vorgänge werden steuerpflichtig. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen, die neuen Kategorien und die 10 wichtigsten Problemfelder.
Das Hessische FG hatte zu entscheiden, ob Großmutter Kindergeld für ein volljähriges Enkelkind zusteht, dass in eine eigene Wohnung in dem Mehrfamilienhaus einzieht, in dem es bisher in der Wohnung der Großmutter gewohnt hat.
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen bereits im Einsatz. In anderen noch nicht, aber allen ist klar: Ohne KI wird es in Zukunft nicht gehen. Wie KI den Arbeitsalltag verändert, welcher rechtliche Rahmen gilt und wie Unternehmen schnell erste Erfahrungen mit KI machen können: Das war Thema der Haufe KI-Online-Konferenz 2026.
Die Finanzverwaltung hat Stellung bezogen zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes.
Bei der Prüfung der Steuerfreistellung und der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG bleibt der Anspruch auf Kindergeld für Kalendermonate unberücksichtigt, in denen durch Bescheid der Familienkasse ein Anspruch auf Kindergeld festgesetzt, aber wegen § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht ausgezahlt wurde.
Das Hessische FG hatte zu entscheiden, ob einer Großmutter Kindergeld für ein volljähriges Enkelkind zusteht, das in eine eigene Wohnung in dem Mehrfamilienhaus einzieht, in dem es bisher in der Wohnung der Großmutter gewohnt hat.
Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.
Das FG Berlin-Brandenburg hält die Regelung in § 1 BlnGrStMG, wonach für Nichtwohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,31 Promille anzuwenden ist, für verfassungsgemäß.
Die Verwendung der Inhalte der Seiten von steuer-nachrichten.com erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Alle hier veröffentlichten Angaben erfolgen unverbindlich. Die Angaben dienen ausschließlich zur Information. Durch die Nutzung der Informationen von steuer-nachrichten.com werden Haftungs- und Gewährleistungsausschluss sowie Nutzungsbedingungen ausdrücklich anerkannt.