Thüringer FG: Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
Gehen Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Umlaufvermögen ein und scheidet dies vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen aus, handelt es sich nicht um eine Gewinnabsetzung oder -minderung. Damit können die Zinsen laut dem Thüringer FG nicht bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.
