Das FG Münster hat zur Aussetzung der Vollziehung bei Geltendmachung eines verfassungswidrig zu niedrigen Grundfreibetrags im Jahr 2023 Stellung bezogen.
Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen. Allerdings war es nach Auffassung des BFH in den Jahren 2009 bis 2012 noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 EUR zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte.
Wenn die Stimmung im Team kippt, Aufgaben liegen bleiben und sich Entscheidungen verzögern, ist ein erster Impuls von Führungskräften, die Kontrolle zu erhöhen: Mehr Rücksprachen, mehr Listen, mehr Druck. Doch dieser Reflex greift zu kurz. Kontrolle bekämpft Symptome, nicht Ursachen. Sie verschafft vielleicht kurzfristig das Gefühl von Ordnung, löst aber nicht die eigentliche Herausforderung: fehlende Klarheit.
Das OVG Münster hat eine Rechtsauffassung des VG Düsseldorf im Fall des Fußball-Vereins Fortuna Düsseldorf weitgehend bestätigt. Der Hinweisbeschluss zeigt: Die Verwaltungspraxis in NRW unterstellte bei der Überbrückungshilfe III die Coronabedingtheit grundsätzlich auch dann, wenn die Umsatzeinbrüche nicht "ausschließlich" coronabedingt war.
Wie können Kanzleien Quereinsteiger gewinnen und langfristig binden? Gergö Cserkuti erzählt im Gespräch mit Florian D. Weber, wie er als Fitnesswissenschaftler seinen Weg in die Steuerberatung fand und was ihn überzeugt hat, diesen Karriereweg einzuschlagen.
Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Beurteilung platzierungsabhängiger Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten Stellung bezogen.
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Damit soll die elektronische Errichtung öffentlicher Urkunden vorangetrieben werden.
Fallen das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (sog. Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (sog. Closing) zeitlich auseinander, kann zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden – vorausgesetzt, dem Finanzamt ist im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt, dass das Closing bereits erfolgt ist.
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