Das Thüringer Finanzministerium informiert darüber, dass außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, ab dem VZ 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu Honorarvereinbarungen getroffen, das auch für Steuerberater von großem Interesse ist. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 3a RVG, der die Regelung des § 4 StBVV entspricht.
Digitalisierung und Automatisierung beschleunigen die Abläufe in Steuerkanzleien. Redundante Tätigkeiten werden automatisiert, andere von Mandanten selbst erledigt. Diese Zeitreserve ist eine Chance für mehr Beratung – vorausgesetzt, die Mitarbeiter werden mitgenommen.
Ein geschätzter Steuerbescheid kann nach Auffassung des FG Münster aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nichtig sein, wenn er schwerwiegende Fehler aufweist.
Das OVG Münster hat die Berufung des Landes NRW gegen das Urteil des VG Gelsenkirchen zugelassen, mit dem ein Autohaus seinen Anspruch auf Überbrückungshilfe IV durchgesetzt hatte.
Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert.
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