6 % Aussetzungszinsen bei mehrjährigem Zinslauf (noch) nicht verfassungswidrig
Die Vorschriften der Abgabenordnung, nach denen auf ausgesetzte Steuerbeträge Zinsen von jährlich 6 % zu zahlen sind, verstoßen jedenfalls für einen Zinslauf von 2004 bis 2011 nicht gegen die Verfassung. Das hat das FG Hamburg entschieden. Die Revision ist bereits beim BFH anhängig. Die Kläger hatten eine 1996 erworbene Eigentumswohnung im Jahr 2002 wieder veräußert. Gegen die [...]
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