Ab 1.9.2013 zwingendes Zertifikat für Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Bereits seit dem 1.1.2013 ist für die elektronische Übertragung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwingend eine Authentifizierung vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung hatte jedoch eine großzügige Übergangsregelung beschlossen, wonach Anmeldungen bis zum 31.8.2013 noch ohne Zertifikat versendet werden dürfen. Nach Ablauf der Übergangsfrist sind Übermittlungen ohne vorherige Registrierung über das ELSTER-Portal nicht mehr zulässig. Gehören Sie vielleicht auch [...]
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