Abfärberegelung: Steuerberater-GmbH & Co. KG unterliegt der Gewerbesteuer (FG)
Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unterliegt auch dann der Gewerbesteuer, wenn die Komplementär-GmbH von der Geschäftsführung ausgeschlossen und nicht am Gewinn der KG beteiligt ist. Es gilt konsequent die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, urteilt das FG Düsseldorf.
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