Abfindung an weichenden Erbprätendenten: Keine Erbschaftsteuerpflicht (BFH)
Hatte ein Erblasser durch mehrere Testamente jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt und war die Wirksamkeit der Testamente zwischen den potentiellen Erben streitig, ist eine aufgrund eines Prozessvergleichs gewährte Abfindung des weichenden Erbprätendenten kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen (Änderung der Rechtsprechung).
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