Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse (BFH)
Die vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Veredelungserzeugnisse, obwohl eine der Bedingungen oder Verpflichtungen in Verbindung mit dem Verfahren der passiven Veredelung nicht erfüllt sind, setzt voraus, dass die Vormaterialien in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind.
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