Abgeltungssteuer: Trotz Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Seitdem werden alle Kapitaleinkünfte einem pauschalen Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 % unterworfen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Kapitaleinkünfte werden der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn das Finanzamt im Zuge einer Günstigerprüfung feststellt, dass dies beim Steuerpflichtigen zu einer niedrigen Steuerpflicht führt. Fraglich war jedoch, […]
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