Abgeltungsteuer: Musterverfahren zum Werbungskostenabzug entschieden
Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die einem Steuerpflichtigen vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, können weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden. Das 2009 mit der Abgeltungssteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eingeführte Abzugsverbot für Werbungskosten findet auf diese Ausgaben keine Anwendung, entschied das FG Köln. Der Kläger hatte für das Streitjahr 2010 Kapitaleinkünfte in Höhe von 11.000 [...]
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