Ablauf der Festsetzungsfrist: Ablaufhemmung durch Außenprüfung (BFH)
Die Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses in einem Bp-Bericht stellt keine - den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende - letzte Ermittlungshandlung im Rahmen der Außenprüfung dar.
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