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Ablösezahlung für Erbbauzins: Rückwirkende Neuregelung durch EURLUmsG verfassungsgemäß (BFH)

Werden im Jahr 2005 aufgrund eines nach dem 15.12.2004 zustande gekommenen Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht Erbbauzinsen in einer Summe für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts im Voraus geleistet, so liegt in der Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 EStG keine Rückwirkung









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