Absetzbarkeit ungeklärt: Barzahlung bei Kinderbetreuung durch Minijobs
Die für Kinderbetreuung angefallenen Aufwendungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar - wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Ob dabei auch eine Barzahlung möglich ist, muss der BFH noch klären.
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