Abtretung der Ansprüche: Kindergeldzahlungen an Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung
Bei einer Nettolohnvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber, den vereinbarten Nettolohn zu zahlen und alle gesetzlichen Abgaben (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) zu tragen. Es kann dabei vorkommen, dass Kindergeldansprüche an den Arbeitgeber abgetreten werden.
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