Achtung! Beim Elterngeld lauert eine böse Steuerfalle
Elterngeldansprüche richten sich strikt nach dem zu versteuernden Einkommen, das dem Finanzamt zuletzt mitgeteilt wurde. Für Selbstständige kann das nachteilig sein, wenn sie im Vorjahr Verluste geltend gemacht haben.
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