Zum 1.1.2020 sind gesetzliche Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Kraft getreten. Die Finanzverwaltung äußert sich hierzu in einem Schreiben und passt den UStAE an.
Zum Jahreswechsel müssen sich Berater und Mandanten wieder auf einige Änderungen einstellen. Unser Top-Thema gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
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