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AfA nach Einlage und vorheriger Nutzung zur Erzielung von Überschusseinkünften

Werden Immobilien oder sonstige abnutzbare Wirtschaftsgüter ins Betriebsvermögen eingelegt, nachdem sie zuvor im Privatvermögen zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet worden sind, wird die AfA jetzt anders berechnet.









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