Alleinerziehende: Steuerlicher Entlastungsbetrag nur für einen Elternteil (BFH)
Der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält.
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