Anforderungen an den Belegnachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Ein ordnungsgemäßer Belegnachweis ist Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Freistellung einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Eine Rechnung muss dabei einen ausdrücklichen Hinweis auf die innergemeinschaftliche Lieferung als Grund für die Umsatzsteuerbefreiung enthalten. Zudem ist für die Angabe des Bestimmungsortes eine reine Länderbezeichnung nicht ausreichend; vielmehr ist eine kommunale Ortsangabe erforderlich.
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