Anhörung im Bundestag: Cum/Ex-Geschäfte eventuell immer noch möglich
Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nach Ansicht mehrerer Wissenschaftler trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich.
Powered by Suchmaschinenoptimierung