Anrechnung ausländischer Steuern: Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags
Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die gesetzliche Formel zu dessen Berechnung verstößt nach einem Urteil des EuGH gegen EU-Recht. Der BFH hat nun ausgeführt, wie der Anrechnungshöchstbetrag unter Beachtung des EuGH-Urteils zu ermitteln ist.
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