Anschaffung eines Gebäudes: Anschaffungsnahe Aufwendungen (BFH)
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes im Rahmen einer umfassenden Instandsetzung und Modernisierung anfallen, sind als anschaffungsnahe Herstellungskosten – und nicht als Erhaltungsaufwand - zu beurteilen.
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