Ansparabschreibung: Rücklage zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses (BFH)
Eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) konnte auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses gebildet werden.
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