Ansparrücklage: Auflösung bei fehlender Eigenschaft als Existenzgründer (BFH)
Geht das Finanzamt rechtsirrig davon aus, der Steuerpflichtige sei Existenzgründer, kann es die Veranlagungen für die Vorjahre ändern und die gebildete Ansparrücklage bereits nach zwei Jahren auflösen.
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